Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand einschließlich der dazu gehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Mieter verpflichtet, die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand einschließlich der dazu gehörigen Schlüssel an den Vermieter zurückzugeben.
Vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung sollte genau geprüft werden, ob die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen.
Bei Insolvenz des Mieters hat der Vermieter - im Gegensatz zur früheren Rechtslage nach der ehemaligen Konkursordnung (§ 19 S. 1 S. KO) - kein außerordentliches Kündigungsrecht.