Wichtige Vorbemerkung
Der Immobilienverwalter ist stets Sachverwalter für fremdes Vermögen. Die Verwaltung beruht auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen dem Eigentümer und dem Immobilienverwalter.
Dieses setzt neben der persönlichen Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten Vermögensverhältnissen auch spezielle an den Grundsätzen ordnungsmäßiger, wohnungswirtschaftlicher Verwaltung orientierte Erfahrungen, die für eine kaufmännische und technische Geschäftsführung und Finanzverwaltung erforderlich sind, sowie gediegene Kenntnisse der geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften voraus.
Die Verwaltervergütung ist ein Entgelt für die qualifizierte Dienstleistung. Deshalb wird ihre Höhe bestimmt durch den Umfang und die Güte der von dem Immobilienverwalter und seinen Mitarbeitern zu erbringenden Leistung. Ein Vergleich von Verwaltervergütungen bei verschiedenen Verwalterangeboten ist also nur auf der Grundlage eines Vergleichs der Leistungen und der Leistungsfähigkeit der Immobilienverwalter möglich.
In diesem Vertrag wird unterschieden zwischen den Grundleistungen des Immobilienverwalters, auf die sich die Grundvergütung bezieht, und den besonderen Leistungen, die der Immobilienverwalter aufgrund des Vertrages oder aufgrund von Weisungen des Eigentümers erbringt. Die besonderen Leistungen sind zusätzlich zu vergüten. Die detaillierte Beschreibung der Leistungen zeigt das breite Spektrum der täglichen Arbeit des Immobilienverwalters auf.
Insbesondere gilt
Der Verwalter ist verpflichtet, die Grundstücke und Häuser mit der Sorgfalt zu bewirtschaften, die der Eigentümer selbst aufbringen würde.
Er hat alle für die ordnungsgemäße Verwaltung in diesem Sinne notwendigen Maßnahmen unverzüglich zu ergreifen, auch wenn Sie im Einzelfall in den folgenden Aufgabenbeschreibungen nicht aufgeführt sein sollten; in diesem Sinne nicht aufgeführte aber üblicherweise durch den Immobilienverwalter zu erbringende Leistungen gehören zu den Grundleistungen oder erfolgen nach vorheriger Absprache / Vereinbarung mit dem Eigentümer.
Im Bereich Hausverwaltung erbringen wir für Sie unter anderem nachfolgend aufgeführte Leistungen
Wohnungseigentumsverwaltung
- Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Einberufung der Wohnungseigentümerversammlung
- Überwachung der Einhaltung der Hausordnung
- Aufstellen des Wirtschaftsplanes
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder
- Durchführung von Maßnahmen zur Instandhaltung / Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums
- Durchführen von Beschlüssen der einzelnen Wohnungseigentümergemeinschaften
- Abschluss von Verträgen (Wartung, Pflege etc.)
Mietverwaltung
- Verwaltung von Mietobjekten für Einzeleigentümer und auch die Sondereigentumsverwaltung vermieteter Eigentumswohnungen
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen, Abnahme und Übergabe der vermieteten Wohnungen
- Inkasso der Mieten und Nebenkosten
- Anmahnung rückständiger Mieten und Nebenleistungen
- Durchführung von Mieterhöhungen nach Weisung des Eigentümers
- Abrechnung von in den Mietverträgen vereinbarten Nebenleistungen
- Bezahlung der laufenden Bewirtschaftungskosten
- Erstellen der Jahresabrechnung
- Abrechnung der Betriebskosten mit den Mietern
- Überwachung der Hausordnung
- Abwicklung des Geschäfts- und Schriftverkehrs